Wegen der hohen Zahl an Corona-Infektionen gilt ab Mittwoch eine Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet. Ausnahmen gibt es lediglich für Grünanlagen und andere nicht bebaute Gegenden.
Die Stadt Düsseldorf hat per Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet. Ausnahmen gelten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen – und zwar bereits ab Mittwoch. Dies teilte die Stadtverwaltung am Dienstagabend mit. Rad- und Autofahrer sind ausgenommen.
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Hintergrund ist, dass die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus auch in Düsseldorf massiv gestiegen ist. Die Sieben-Tage-Inzidenz hat die Grenze von 200 überschritten. Der Wert gibt die Zahl von Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen an. Die lokalen Behörden sind auch deshalb besorgt, weil sich Infektionsketten oft nicht mehr nachvollziehen lassen. „Das Ansteckungsgeschehen im Stadtgebiet ist unspezifisch und von unklaren Ansteckungswegen geprägt“, heißt es in der Mitteilung der Stadt.
Die Schilder, die auf eine Maskenpflicht auf bestimmten Straßen hinweisen, bleiben stehen. Die Zusatzschilder, die darauf hingewiesen haben, dass die Pflicht bislang nur zu bestimmten Uhrzeiten galt, werden demontiert.
Wörtlich heißt es in der Verfügung: „Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile von Düsseldorf ist eine Alltagsmaske zu tragen, sofern und solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird. Diese Verpflichtung gilt für zu Fuß Gehende sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die zur Benutzung des Gehwegs berechtigt oder verpflichtet sind, nicht aber für Radfahrende und Personen in Kraftfahrzeugen."
Ausnahmen gelten laut der Mitteilung für Wälder, Parkanlagen wie Hofgarten, Schlosspark Benrath, Nord- und Südpark, Grünzüge wie der Grünweg Brückerbach, der in Garath NW oder der in Unterrath, Grünanlagen wie Albertussee, Mahnmalachse oder Werstener Deckel, Städtische Kleingartenanlagen, Friedhöfe außerhalb von Beerdigungen, sonstige Flächen außerhalb des Bebauungszusammenhangs wie etwa die Rheinwiesen jeweils unterhalb der Deichkrone.